Centro Koinè
Bildungsurlaub in der Toskana
Allgemeine Informationen Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist das Recht der Arbeitnehmer*innen auf eine bezahlte Freistellung zum Zweck der beruflichen Weiterbildung, zu der auch eine Sprachreise zählen kann.
Ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann, ist nicht für alle Bundesländer einheitlich geregelt (in Bayern & Sachsen gibt es z.B. keinen Anspruch auf Bildungsurlaub). Um diese Frage zu klären, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arbeitgeber. In allen Fällen gilt jedoch als Voraussetzung, dass der gewählte Kurs nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes anerkennungsfähig ist. Alle Arbeitnehmer*innen, die in einem Bundesland mit entsprechender Gesetzgebung arbeiten, können Bildungsurlaub beantragen.
Damit Sie ohne Probleme freigestellt werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich (mindestens aber 6 Wochen vorher) darüber informieren. Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel 5 Arbeitstage in einem Zeitraum von einem Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.
Bildungsurlaub-Anerkennungen Centro Koinè:
Bitte fragen Sie immer nach, ob die Anerkennung aktuell auch wirklich vorliegt oder, ob zwischenzeitlich neue hinzugekommen sind!
- Berlin
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Voraussetzung dafür, dass Kurse als Bildungsurlaub anerkannt werden, ist meistens eine Mindestanzahl von 30 Lektionen pro Woche an 5 aufeinander folgenden Tagen (Achtung bei Feiertagen!).